Wohngemeinschaften
wohlBEDACHT e.V. initiiert und begleitet Wohngemeinschaften von dementiell erkrankten Menschen in München.
Derzeit begleitet der Verein zwei Wohngemeinschaften in der Messestadt Riem und drei Wohngemeinschaften in Allach.
Gremium der Selbstbestimmung
Das Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für dementiell Erkrankte als selbst organisierte Lebensgemeinschaft basiert entsprechend dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz auf der Selbstbestimmung der Bewohner.
Die Mieter schließen sich in einem Gremium der Selbstbestimmung zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen. Soweit die Mieter ihre Interessen und Rechte nicht mehr selbst vertreten können, nehmen ihre gesetzlichen Vertreter oder Abgesandte diese Aufgabe wahr.
Das Gremium ist verantwortlich für alle das Alltagsleben der Bewohnerschaft betreffenden Angelegenheiten.
Das Gremium der Selbstbestimmung trifft sich mindestens 4 Mal pro Kalenderjahr. Die Teilnahme am Gremium ist für jede Mietpartei verpflichtend.
Das müssen Sie wissen
Die Wohngemeinschaften sind private Haushaltsgemeinschaften, keine Kleinstheime.
Jeder Bewohner schließt folgende Verträge:
- Miet- und Angehörigenvertrag mit wohlBEDACHT e. V.
- Pflege- und Betreuungsvertrag mit einem von der Gemeinschaft frei gewählten ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst
Die Angehörigen und gesetzlichen Betreuer schließen sich zu einem Gremium zusammen, das im Sinne der Bewohner über alle Belange der Gemeinschaft entscheidet – unterstützt von wohlBEDACHT e. V.
Aufnahmekriterien:
- Interesse am Leben in einer familiären Gemeinschaft
- Vorliegen einer Demenz
Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email: demenzwgs@wohlbedacht.de.
Für ein Gespräch ist es nie zu früh.