Zwei wichtige Dokumente: Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Freiheit selbst zu bestimmen, ob und wie lange lebenserhaltende Maßnahmen sinn- voll eingesetzt werden dürfen. In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihren Willen gegenüber medizinischem Personal, Behörden usw. vertritt, wenn Sie es als erkrankter Mensch nicht mehr vermögen. Der Arzt hat sich an dem vorausverfügten Willen des Patienten zu orientieren und der Bevollmächtigte weiß, was dem Betroffenen wichtig war.
Zum Einstieg werden rechtliche Grundlagen und wichtige Begriffe erläutert. Frau Binder erklärt sie aus ihrer 20- jährigen Erfahrung im Hospizbereich an- hand von Beispielen.
Für den individuellen Teil werden Möglichkeiten besprochen und viele Formu- lierungshilfen angeboten, sodass jeder mit einem eigenen Muster nach Hause gehen kann. Wir arbeiten in kleiner Gruppe, so dass Ihre Fragen genügend Raum haben.
Leitung: Rosemarie Binder, Juristin, Referentin für Demenzhelferschulung und Hospizbegleiterausbildungen
Kosten: € 40,- zzgl. € 7,90 für die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums mit den Formularen
Anmeldung: wohlBEDACHT e.V., Höcherstr. 7, 80999 München, Tel 089/ 8180209-30, Fax 089/ 8180209-31,
bildung@wohlbedacht.de, www.wohlbedacht.de