Die Wohngemeinschaften sind private Haushaltsgemeinschaften und keine Kleinstheime.

 

Jeder Bewohner schließt folgende Verträge:

  • Miet- und Angehörigenvertrag mit wohlBEDACHT e. V.
  • Pflege- und Betreuungsvertrag mit einem von der Gemeinschaft frei gewählten ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst

 

Die Angehörigen und gesetzlichen Betreuer schließen sich zu einem Gremium zusammen, das im Sinne der Bewohner über alle Belange der Gemeinschaft entscheidet – unterstützt von wohlBEDACHT e. V.

 

Aufnahmekriterien:

  • Interesse am Leben in einer familiären Gemeinschaft und Freude am Mitwirken im Alltag
  • Vorliegen einer Pflegestufe und einer gesicherten ärztlichen Diagnose

 

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an! Für ein Gespräch ist es nie zu früh.