Die Wohngemeinschaften sind private Haushaltsgemeinschaften und keine Kleinstheime.
Jeder Bewohner schließt folgende Verträge:
- Miet- und Angehörigenvertrag mit wohlBEDACHT e. V.
- Pflege- und Betreuungsvertrag mit einem von der Gemeinschaft frei gewählten ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst
Die Angehörigen und gesetzlichen Betreuer schließen sich zu einem Gremium zusammen, das im Sinne der Bewohner über alle Belange der Gemeinschaft entscheidet – unterstützt von wohlBEDACHT e. V.
Aufnahmekriterien:
- Interesse am Leben in einer familiären Gemeinschaft und Freude am Mitwirken im Alltag
- Vorliegen einer Pflegestufe und einer gesicherten ärztlichen Diagnose
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an! Für ein Gespräch ist es nie zu früh.